51 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs [StGB; SR 311.0]), kontinuierlich verringert (zum Ganzen: BGE 145 IV 503 E. 2.2 und 143 IV 160 E. 4.3, je mit Hinweisen; ferner Urteil des Bundesgerichts 1B_476/2021 vom 23. September 2021 E. 3.1). 5.2 Die Beschwerdekammer teilt die Folgerung des Zwangsmassnahmengerichts, wonach nicht nur die theoretische, sondern die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Beschwerdeführer im Fall einer Haftentlassung ins Ausland absetzen oder in der