in der Wohnung vorbereitete «Päcklis» oder «Drogenbälle» erhalten, die in Frischhaltefolie eingewickelt und für die Auslieferung nummeriert gewesen seien. Er (D.________) oder der Beschwerdeführer hätten diese dann für die Auslieferungsfahrten mitgenommen und sich mit Drogenläufern getroffen, wobei der Beschwerdeführer mehr albanische Drogenläufer als er getroffen hätte (Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 26. Januar 2022, Z. 261- 298 [Akten KZM 22 75]). Aktenkundig wurden die entsprechenden Vorhalte nur mündlich gemacht. Entsprechende Aktenstücke wurden dem Beschwerdeführer nicht vorgehalten.