8 Dass in dem vom Beschwerdeführer gefahrenen Skoda angeblich keine Spuren von Betäubungsmitteln sichergestellt worden sind, vermag den Verdacht einer Beteiligung am Drogenhandel ebenso wenig zu entkräften wie die Beteuerung, wonach er mit Ausnahme der Küche die Räume der Wohnung nicht habe betreten dürfen. Welche Rolle der Beschwerdeführer im Drogenhandel eingenommen hat, gilt es im weiteren Verlauf der Ermittlungen genau zu klären.