_ ebenfalls positiv auf Kokain getestet worden ist, liegt die Vermutung nahe, dass sie beide vom in der Wohnung gelagerten Stoff konsumiert haben. Angaben dazu, wie der Beschwerdeführer, der ein hängiges Asylverfahren in Frankreich hat, zu einem «Job» als Chauffeur für Personentransporte in der Schweiz gekommen ist und wie ihm der Kontakt in der Schweiz und hier eine Schlafgelegenheit vermittelt worden sind, sind bisher nicht gemacht worden (vgl. zur Vermittlung von Unterkünften aber neu die Aussage von D.________ vom 24. Januar 2022, Z. 54, wonach er diese besorgt habe).