___ (Strasse) abgeholt und der Beschwerdeführer habe dann an einem Tag E.________ chauffiert, an den restlichen Tagen D.________. Bei diesen Fahrten seien fast ausschliesslich bekannte oder mutmassliche Läuferadressen an verschiedenen Orten in der Schweiz angefahren worden. Am Tag der Anhaltung (16. Dezember 2021) habe in O.________ (Ort) ein Treffen beobachtet werden können, anlässlich welchem ein mutmasslicher Läufer kurzzeitig in den Personenwagen zum Beschwerdeführer und zu D.________ zugestiegen sei.