_ seien denn auch keine Spuren von Kokain oder Heroin gefunden worden. Es sei somit erstellt, dass er keine Drogen transportiert habe und auch nicht habe erahnen müssen, dass es sich bei den Adressen um mutmassliche Läuferadressen handle. Die Tatsache, dass er in der Wohnung von D.________ angehalten worden sei, ändere nichts bezüglich seines Unwissens. Dass anlässlich der Hausdurchsuchung sämtliche Innenräume der Wohnung offen gewesen seien, bedeute nicht, dass sie auch für ihn zugänglich gewesen seien.