Zeitgleich erfolgte die Anhaltung von F.________ in L.________ (Ort) in einem von ihr geführten Personenwagen (Skoda Octavia mit dem Kennzeichen G.________). Weiter stellte die Polizei einen weiteren Skoda Octavia sicher (Kennzeichen H.________), welcher zuvor mehrmals vom Beschwerdeführer gefahren worden war. Ein durchgeführter Drogenschnelltest ergab sowohl beim Beschwerdeführer als auch bei D.________ ein positives Resultat auf die Substanzen Kokain und THC. E.________ wurde positiv auf Kokain getestet.