4.1 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am Handel mit Kokain und Heroin im Mehrkilogrammbereich beteiligt gewesen zu sein. Den Haftakten, insbesondere dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 16. Dezember 2021 (Akten KZM 22 75), lässt sich hierzu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 16. Dezember 2021 – im Anschluss an geheime Überwachungsmassnahmen – zusammen mit zwei weiteren Personen (D.________ und E.________) in einer Wohnung an der J.________ (Strasse) in K.________ (Ort) angehalten worden ist. Zeitgleich erfolgte die Anhaltung von F.___