2 schwerdeführung legitimiert (Art. 222 und Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2.2 Das von der Staatsanwaltschaft auf Aufforderung der Beschwerdekammer hin eingereichte Einvernahmeprotokoll von D.________ vom 24. Januar 2022 (inkl. Beilagen) darf als Novum berücksichtigt werden (vgl. Urteile des Bundesgerichts 1B_458/2016 vom 19. Dezember 2016 E. 2.3 und 1B_51/2015 vom 7. April 2015 E. 4.2 mit Hinweisen; ferner Art. 389 Abs. 3 StPO). Dem Beschwerdeführer wurden die neuen Aktenstücke zugestellt.