und verwies auf den von ihr soeben in Auftrag gegebenen Amtsbericht betreffend Feststellungen der polizeilichen Observation. Mit Verfügung vom 23. Februar 2022 stellte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die eingelangten Akten den Verfahrensbeteiligten zu und informierte, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert fünf Tagen ab Zustellung der Verfügung, einzureichen seien. Am 1. März 2022 reichte der Beschwerdeführer Schlussbemerkungen ein, welche den Parteien mit Verfügung vom 2. März 2022 zugestellt wurden.