Mit Verfügung vom 22. Februar 2022 stellte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den Verfahrensbeteiligten die Eingaben des Zwangsmassnahmengerichts und der Staatsanwaltschaft zu und räumte Letzterer die Gelegenheit ein, ihre Ausführungen mit entsprechenden Belegen zu dokumentieren. Gleichentags reichte die Staatsanwaltschaft das Einvernahmeprotokoll von D.________ vom 24. Januar 2022 ein und verwies auf den von ihr soeben in Auftrag gegebenen Amtsbericht betreffend Feststellungen der polizeilichen Observation.