b StPO die Beschwerdeinstanz zuständig ist (Urteile des Bundesgerichts 1B_196/2016 vom 1. Juli 2016 E. 2; 1B_488/2011 vom 2. Dezember 2011 E. 1.1). Die diesbezüglichen Ausführungen in der Beschwerdeschrift werden deshalb als Ausstandsgesuch entgegengenommen. Aus diesem Grund wird mit separater Verfügung gleichen Datums ein Ausstandsverfahren eröffnet und C.________ in analoger Anwendung von Art. 58 Abs. 2 StPO zur Stellungnahme aufgefordert. 5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.