die Staatsanwaltschaft sei gerichtlich anzuweisen, das Gutachten in Zusammenhang mit den DNA-Analysen bei Frau Dr. hum. biol. D.________, Forensische Genetikerin, ehemalige Abteilungsleiterin Forensische Genetik, Institut für Rechtsmedizin Basel, eventuell bei einer anderen geeigneten neutralen sachverständigen Person, welche sich bislang nicht mit dem vorliegenden Fall befasst habe und nicht mit dem IRM Bern in Verbindung stehe, einzuholen (Ziff. 2) und die Staatsanwaltschaft sei gerichtlich anzuweisen, die mit der angefochtenen Verfügung abgelehnten Zusatzfragen der Verteidigung an die sachverständige Person zuzulassen (Ziff.