Mit Verfügung vom 31. Januar 2022 wies die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Vorlage der Fragen zu den Resultaten der DNA-Analyse an eine bisher nicht mit dem Fall befasste Person ab (Ziff. 1.1). Sie wies darüber hinaus den Antrag auf Stellung gewisser Ergänzungsfragen ab (Ziff. 1.2-1.6) und liess die übrigen Ergänzungsfragen zu (Ziff. 2). Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 10. Februar 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer), mit den Anträgen, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben (Ziff.