Am 24. Juni 2021 stellte das Institut für Rechtsmedizin Bern (nachfolgend: IRM) der Staatsanwaltschaft ein forensischmolekularbiologisches Gutachten (DNA-Analyse) zu, welches den Beschwerdeführer belastet. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 machte der Beschwerdeführer gewisse Unsicherheiten betreffend das Gutachten geltend und stellte eine «gründliche Überprüfung» in den Raum.