Im Wesentlichen handelt es sich bei den Straftaten um Vermögensdelikte, Missachtungen der Ein- oder Ausgrenzung sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 418 vom 6. Juli 2017 wurde der Beschwerdeführers indes wegen Raufhandels und versuchter vorsätzlicher Tötung zu einem Freiheitsentzug von 24 Monaten und einer offenen Unterbringung nach dem Jugendstrafgesetz (JStG; SR 311.1) verurteilt (Strafregisterauszug vom 28. Oktober 2021). Diese Verurteilung zeigt, dass der Beschwerdeführer bereits in der Vergangenheit mit gewaltbereitem Verhalten aufgefallen ist.