Bei den Tatvorwürfen der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der einfachen Körperverletzung handle es sich in diesem Kontext um Ausnahmen. Seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Frühling 2021 habe er sich einzig Konsumwiderhandlungen sowie Missachtungen einer Ausgrenzung zu Schulden kommen lassen. Vorliegend fehle es an der Wahrscheinlichkeit von vergangenen und künftigen Delikten einer gewissen Schwere sowie am Umstand, dass Delikte begangen worden seien oder noch werden, für deren Aufklärung es notwendig sei, ein DNA- Profil zu erstellen.