zugleich sollten allfällige zukünftige Straftaten aufgeklärt werden können. Im Zeitraum von August bis November (2021) seien gegen ihn diverse Strafanzeigen verfasst worden. Dabei handle es sich um Delikte, für deren Aufklärung die Auswertung eines DNA-Profils nicht notwendig und auch nicht geeignet sei (Missachtungen einer Ausgrenzung, geringfügige Diebstahlsdelikte sowie damit verbundene Hausfriedensbrüche). Bei den Tatvorwürfen der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der einfachen Körperverletzung handle es sich in diesem Kontext um Ausnahmen.