Die Lehrmeinung von RIEDO/ALLEMANN, welche den Beschuldigten (allgemein) zur Anfechtung der Verweigerung der Sistierung nach Art. 55a StGB als legitimiert ansehen, überzeugt mit Blick darauf nicht (RIEDO/ALLEMANN in: Basler Kommentar, Strafrecht I, 4. Aufl. 2019, N. 167 zu Art. 55a StGB). Der von RIE- DO/ALLEMANN gezogene Vergleich zu einem Antragsdelikt, bei dem sich der Beschuldigte darauf berufen können müsse, dass die Antragsfrist abgelaufen sei, ist nicht mit der vorliegenden Ausgangslage vergleichbar.