2 schaft mit der angefochtenen Verfügung vom 23. Dezember 2021 das Gesuch um Wiederherstellung der Einsprachefrist ab. 3.2 Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, er sei aufgrund einer Auskunft der C.________ Versicherung davon ausgegangen, dass er keine Einsprache gegen den Strafbefehl erheben müsse. In seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft vom 22. Dezember 2021 führte der Beschwerdeführer aus, Frau B.________ von der C.______