Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache dem Regionalgericht Berner Jura- Seeland. Mit Entscheid vom 15. November 2021 stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland fest, dass die Einsprache gegen den Strafbefehl nicht gültig sei. Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen. In der Folge wies die Staatsanwalt-