3. 3.1 Die Staatsanwaltschaft sprach den Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 1. September 2021 des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern durch Nichtabgabe ungültiger oder eingezogener Ausweise oder Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung schuldig. Der Strafbefehl wurde dem Beschwerdeführer gemäss elektronischer Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post am 3. September 2021 zugestellt. Mit Erklärung vom 16. September 2021 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen den Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache dem Regionalgericht Berner Jura- Seeland.