Mit Schreiben vom 24. Januar 2022 teilte der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft mit, er sei mit der Verfügung vom 23. Dezember 2021 nicht einverstanden und erhebe Einsprache. Die Staatsanwaltschaft leitete dieses Schreiben am 27. Januar 2022 zur Prüfung einer allfälligen Beschwerde an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Mit Schreiben vom 31. Januar 2022 forderte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den Beschwerdeführer auf, ihr innert einer Frist von 5 Tagen ab