3. 3.1 Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) sprach die Beschwerdeführerin mit Strafbefehl vom 3. September 2021 der Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage durch Missachtung von Schutzmassnahmen in einem öffentlich zugänglichen Betrieb schuldig. Gemäss Sendungsverfolgung 98.41.900228.00284589 wurde der Strafbefehl am 7. September 2021 mit eingeschriebener Postsendung versandt und der Beschwerdeführerin am 8. September 2021 zur Abholung gemeldet (Frist bis 15. September 2021).