4. Vorliegend ersucht der Gesuchsteller gemäss seinen Anträgen sinngemäss um den Ausstand der gesamten Staatsanwaltschaft, seine Begründung richtet sich demgegenüber lediglich gegen Staatsanwalt B.________. Das Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwaltschaft ist somit vor dem Hintergrund der dargelegten Rechtsprechung nicht entgegenzunehmen. Der Gesuchsteller macht darüber hinaus in der bereits von ihm bekannten Art und Weise diffuse Vorwürfe gegen Staatsanwalt B.________, denen abgesehen vom gerichtsnotorisch unzutreffenden Vorwurf der versuchten Tötung im Wesentlichen kein konkreter Sachverhalt zu