Der Gesuchsteller wurde gebeten, innert 10 Tagen mitzuteilen, wer welche Handlungen wo, wann und wie begangen haben soll. Mit undatiertem Schreiben (eingegangen am 4. Januar 2021) beantragte der Gesuchsteller bei der Staatsanwaltschaft die Beauftragung einer ausserkantonalen Staatsanwaltschaft (mit der Führung des Verfahrens). Am 12. Januar 2022 beantragte Staatsanwalt B.________ die Abweisung des Ausstandsgesuchs.