Weiter ist noch nicht abschliessend geklärt, welche Rolle die Ehefrau – gegen die offenbar ebenfalls ein Strafverfahren geführt wird – in den Restaurants des Beschwerdeführers innehatte. Einerseits erklärt der Beschwerdeführer, Geschäftsführer beider Restaurants und damit für alles verantwortlich zu sein. Seine Frau arbeite als Allrounderin mit und sei vorderhand für den Service zuständig. Gleichzeitig räumt er auf Frage, ob seine Ehefrau an der Rekrutierung der beiden mutmasslichen Opfer beteiligt gewesen sei, ein, dass sie ihm von deren Beschäftigung abgeraten habe.