8 Jedenfalls kann den Ausführungen des Beschwerdeführers, wonach aufgrund dieses Umstand eine Kontaktaufnahme unmöglich ist, nicht gefolgt werden, zumal dies auf die Ehefrau des Beschwerdeführers eben gerade nicht zutrifft. Darüber hinaus führt die Staatsanwaltschaft zutreffend aus, dass eine telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme nicht ausgeschlossen werden kann.