Zumindest derzeit beruht der Tatvorwurf des Menschenhandels vorderhand auf den Aussagen der mutmasslichen Opfer, was diesen besondere Bedeutung zukommen lässt. Die Aussagen der mutmasslichen Opfer sind detailliert und stimmen in den wesentlichen Aspekten (insbesondere zu den Arbeitszeiten, zur Höhe des versprochenen Lohnes, zu den Wohn- und Schlafmöglichkeiten, zu ihren prekären wirtschaftlichen Verhältnissen, sowie zu ihrem Aufenthaltsstatus und was der Beschwerdeführer hierüber wusste) überein. F.________ erklärte, dass der Beschwerdeführer gut gewesen sei, wenn er gut gelaunt gewesen sei.