Am 16. bzw. am 19. November 2021 wurden sie durch die Polizei delegiert zu den Vorwürfen gegen den Beschwerdeführer befragt. Auch wenn die Arbeitsmarktkontrolle damit schon länger zurückliegt und die beiden mutmasslichen Opfer bereits einvernommen wurden, steht die Strafuntersuchung aufgrund der Tatsache, dass der Beschwerdeführer erst kürzlich angehalten und erstmals zur Sache befragt werden konnte, erst am Anfang. Beim untersuchten Vorwurf handelt es sich um schwere Straftaten.