und F.________) festgestellt werden. Diese Personen konnten bislang noch nicht abschliessend (parteiöffentlich) einvernommen werden. Sie wurden am 9. November 2021 als beschuldigte Personen wegen Widerhandlungen gegen das AIG einvernommen und in diesem Zusammenhang auch zu ihrer Tätigkeit im Restaurant D.________ und zu ihrer Beziehung zum Beschwerdeführer befragt. Am 16. bzw. am 19. November 2021 wurden sie durch die Polizei delegiert zu den Vorwürfen gegen den Beschwerdeführer befragt.