Zu der seit der Arbeitsmarktkontrolle vergangenen Zeit merkt die Staatsanwaltschaft an, dass Absprachen und Beeinflussungen regelmässig nach Kenntnisnahme konkreter Vorwürfe und der damit erkannten Beweisthemen erfolgen würden. Nach der Kontrolle im November 2021 sei dem Beschwerdeführer noch nicht bekannt gewesen, dass ihm nebst den Widerhandlungen gegen das AIG die Vorwürfe des Menschenhandels, der Erpressung sowie eventuell des Wuchers gemacht würden. Sodann bestehe in Bezug auf die Auswertungsergebnisse aus den sichergestellten Unterlagen und der elektronischen Geräte die Gefahr von gegenseitigen Absprachen.