Weiter bestehe beim Beschwerdeführer in Anbetracht der Schwere und Eigenart der vorliegenden Straftaten sowie des Umstandes, dass der gesamte Sachverhalt noch nicht präzise habe abgeklärt werden können, ein Anreiz für eine Beeinflussung der Aussagen seiner Ehefrau, respektive für eine gemeinsame Abstimmung ihrer Aussagen. Zu der seit der Arbeitsmarktkontrolle vergangenen Zeit merkt die Staatsanwaltschaft an, dass Absprachen und Beeinflussungen regelmässig nach Kenntnisnahme konkreter Vorwürfe und der damit erkannten Beweisthemen erfolgen würden.