Weiter seien weitere Einvernahmen mit Angestellten – auch ehemaligen – geplant und es sei noch nicht abschliessend geklärt, ob noch von weiteren Opfern auszugehen sei. Die Staatsanwaltschaft konkretisiert ihre Ausführungen im Haftantrag dahingehend, dass es sich nebst den aktuell kontrollierten Personen, auch um die im Jahr 2020 kontrollierten, ehemaligen Angestellten handle.