Am 12. November 2021 habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren eröffnet. Die Untersuchungsbehörden hätten den Tatvorwürfen schon seit längerem vertieft nachgehen können. Das lange Zuwarten sei den Untersuchungsbehörden zuzurechnen und könne nicht dazu führen, dass eine beschuldigte Person zu einem beliebigen Zeitpunkt in Untersuchungshaft versetzt werden könne. Die Opfer seien bereits zwei Mal befragt worden und würden sich gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an einem sicheren Ort befinden.