Dass F.________ nicht gezwungen gewesen wäre, im Keller des Geschäftslokals zu schlafen, vermöge diese Subsumtion nicht in Frage zu stellen, zumal die Alternative gemäss Auskunft von E.________, darin bestanden hätte, in E.________ Zimmer auf dem Boden zu schlafen. Gleiches gelte hinsichtlich der Möglichkeit der beiden Opfer,