117 AIG) schuldig gemacht haben. Dem Haftantrag vom 27. Januar 2022 kann dazu entnommen werden, dass die Fremdenpolizei des Kantons Bern (nachfolgend: Fremdenpolizei) zusammen mit der Arbeitsmarktkontrolle am 9. November 2021 eine Verbundkontrolle durchgeführt hat. Dabei seien in der Küche des Restaurants D.________ zwei illegale Arbeitskräfte bei der Küchenarbeit festgestellt worden. E.________ habe bei seiner Einvernahme durch die Fremdenpolizei angegeben, dass er seit dem 1. Oktober 2021 für den Beschwerdeführer im D.________ koche. Sie hätten einen Lohn von CHF 3'500.00 vereinbart, den er bisher jedoch noch nicht erhalten habe.