dies u.a. durch exzessive Arbeitszeiten und einen zu tiefen Lohn. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, E.________ und F.________ durch Zurückbehalten des Lohnes dazu gebracht zu haben, ihre Arbeitsleistung weiterhin zu erbringen. Daneben soll sich der Beschwerdeführer der Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20; Erleichtern des illegalen Aufenthalts mit Bereicherungsabsicht, Art. 116 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Abs. 3 Bst. a AIG; Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung, Art. 117 AIG) schuldig gemacht haben.