1. Mit Verfügung vom 14. Januar 2022 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1), B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) und C.________ (nachfolgend: Beschuldigte 3) wegen Nötigung nicht an die Hand. Hiergegen erhob D.________ (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 28. Januar 2022 Beschwerde. Sie beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und sinngemäss die Eröffnung einer Untersuchung gegen die drei Beschuldigten, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.