5 zwangslos auch mit dem Kündigungsgespräch in Einklang bringen, welches offensichtlich emotional verlief. Der Umstand, dass der rapportierende Polizist ihr gesagt haben soll, sie solle die Verletzungen im Spital zeigen, sagt ebenfalls nichts über den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen hinsichtlich Entstehung der Verletzung aus. Die Beschwerde ist abzuweisen.