Weiter befindet sich ein Bericht des Spitals («I.________Name») vom 5. Juli 2021 in den Akten. Daraus geht hervor, dass die Beschwerdeführerin eine punktuelle Läsion an der Schleimhaut der Unterlippe sowie eine Schwellung des linken Handgelenks aufwies (kein Bruch). Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe der Beschwerdeführerin.