1. Mit Verfügung vom 22. November 2022 wies die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Anträge um Edition des SUVA-Dossiers und um Einvernahme von D.________ sowie von E.________ ab und stellte das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Nötigung und Tätlichkeiten ein. Dagegen reichte die Straf-und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 26. Dezember 2022 Beschwerde ein.