4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ (mit den Akten – per Kurier) - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Kantonale Strafurteile, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern Bern, 31. Mai 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: