Gemäss dem Beschuldigten habe er für die Tiere von drei Bauern (ca. 20 bis 25 Tiere) bis ca. im Jahr 2020 die Klauenpflege vorgenommen. Weitere Behandlungen seien nicht erstellt. Es ergäben sich aus den Akten auch keine Hinweise, dass der Beschuldigte die Klauenpflege nicht fachgerecht ausgeführt habe.