2 habe. Er selber sei nicht im Klauenpflegeverband. Im Nachgang zum Schreiben vom 18.06.2021 des Amtes für Veterinärwesen habe er Frau Zaugg angerufen, welche ihm geraten habe, ihm bestätigen zu lassen, dass er Klauenpflege betreibe. Er hätte dies von einem Kollegen unterschreiben lassen können, was er jedoch nicht getan habe. Die Bedingungen, um eine gewerbsmässige Klauenpflege anbieten zu können, seien ihm bekannt. Er habe in den 90er Jahren zweimal im Grundkurs der landwirtschaftlichen Schule D.________ (Ortschaft) eine Ausbildung absolviert.