Auf dieses Schreiben hat A.________ nicht reagiert. […] Der Beschuldigte gab anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 25.10.2021 an, dass er bei einigen Bauern «klaunen» gegangen sei. Er habe seit dem Jahr 2001 Klauenpflege betrieben, wobei damals noch keine Bewilligung, sondern nur eine Haftpflichtversicherung notwendig gewesen sei. Ab 2018 habe man dann eine Prüfung ablegen müssen. Als Herr B.________ für die blaue Kontrolle zu ihm auf den Hof gegangen sei, habe er bei diesem nachgefragt, wobei er die Antwort erhalten habe, dass ein Auge zugedrückt werde, bei jenen, welche dies schon lange ausüben würden.