__ wegen des obgenannten Sachverhalts einreichte. Gemäss dieser Strafanzeige hat der Beschuldigte am 14.05.2018 (Eingang beim AVET am 16.05.2018) ein unvollständiges Gesuch um eine Bewilligung für die gewerbsmässige Klauenpflege eingereicht. Dem Amt für Veterinärwesen (AVET) wurde vom Bernischen Klauenpflegerverband mitgeteilt, dass A.________ keine entsprechende Ausbildung absolviert hatte. Dies auf entsprechende Nachfrage des AVET vom 05.07.2021. Mit Schreiben vom 18.06.2021 wurde A.________ aufgefordert, dem AVET bis am 30.06.2021 ein vollständiges Gesuch einzureichen, sofern er noch Klauenpflege betreibt. Auf dieses Schreiben hat A.______