10 fügt, und auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden wurde die Fachstelle Umweltkriminalität/Arbeitssicherheit mit den polizeilichen Ermittlungen betraut. Soweit die Generalstaatsanwaltschaft vorbringt, eine Vielzahl an beschuldigten Personen allein vermöge eine Streitsache nicht bedeutsam oder komplex zu machen, ist ihr im Grundsatz beizupflichten. Vorliegend verhält es sich aber so, dass gerade allfällige (strafrechtlich relevante) Verantwortlichkeiten zu klären waren.