Ein strafrechtliches Urteil vermag sehr wohl Auswirkungen auf einen Zivilprozess zu haben. Hinzu kommt, dass dem Beschwerdeführer im Fall einer Verurteilung hohe Bussen gedroht hätten (bis zu CHF 40'000.00 gemäss Art. 50 Abs. 1 BauG; bis zu CHF 20'000.00 gemäss Art. 29 Abs. 1 KGSchG). Die Bedeutung der Streitsache ist somit als leicht überdurchschnittlich zu bezeichnen. Gleich verhält es sich mit den Schwierigkeiten des Prozesses, auch wenn die Verteidigung nicht massgeblich auf die Beweisführung eingewirkt oder prozessuale Vorkehren getroffen und es sich bei den Tatvorwürfen lediglich um Übertretungen gehandelt hat.