Allein schon im Zeitpunkt der Anzeigeerstattung im Februar 2021 sollen sich die bisherigen (unvollständigen) Sanierungsmassnahmen auf einen Betrag von schätzungsweise rund CHF 220'000.00 belaufen haben (amtliche Akten pag. 13). Dass die Privatkläger ihre Zivilklagen auf dem Zivilweg und nicht im Strafverfahren verfolgen (wollen), ändert nichts daran, dass mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen die Streitsache für den Beschwerdeführer von grosser Bedeutung ist. Ein strafrechtliches Urteil vermag sehr wohl Auswirkungen auf einen Zivilprozess zu haben.